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AGB

Retreat der 5 Sinne auf Ibiza

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Liebe*r Teilnehmer*in,

bitte ließ die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen mir, Jessica Mierzwa, und dir zustande kommt. 

 

1. Anmeldung, Bestätigung

Mit der Reiseanmeldung bietest du „be nature be spirit be you“ den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Annahme zum Retreat unterliegt dem folgenden:

• Online-Buchungsabschluss mit Zustimmung zu den AGB

• Erhalt der Anzahlung und / oder Zahlung in voller Höhe

• Bestätigung per Mail

 

2. Bezahlung

Alle Preise und Zahlungen verstehen sich in Euro. 

Die angeboten Zahlungsmethode ist per Banküberweisung. Für die Zahlung hast du folgende Möglichkeiten: 

 

  • die Zahlung kann in voller Höhe erfolgen  oder

  • du kannst deine Buchung mit einer Anzahlung von 20% sichern

  • der Restbetrag ist 4 Wochen vor Anreise fällig

 

Wenn Deine Buchung innerhalb von 4 Wochen vor dem Retreatdatum erfolgt, ist der volle Betrag zur Zeit der Buchung zu zahlen. Sollte eine Anzahlung / Restzahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens eingehen behalte ich mir das Recht vor nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und dich als Kund*in mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

3. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschlieβlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung auf meiner Webseite (www.benature-bespirit-beyou.yoga).

 

4. Reiserücktritt
4.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maβgeblich ist die schriftliche Rücktrittserklärung.
4.2 Bei Rücktritt behalte ich mir gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Ich weise darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret (§651i Abs. 2 BGB) oder pauschalisiert (§651i Abs. 3 BGB) berechnen kann. Dabei kann eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:

 

– bis 30. Tag vor Reiseantritt 0% des Reisepreises

- vom 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises. 
– vom 14. bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.

- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises. 

 

4.3 In den folgendem Fall kann die/der Teilnehmer*in vom Vertrag zurücktreten und erhält binnen drei Wochen eine vollständige Erstattung:

  • bei Absage der Reise durch uns aufgrund von staatlichen Regulierungen 

 

4.4 Ich empfehle der/ dem Teilnehmer*in eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Und damit eventuell anfallende Stornokosten (z.B. bei Verhinderung durch Krankheit) von der Versicherung übernehmen zu lassen. 

 

4.5 Du kannst bis Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den  Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Du haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

 

5. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

5.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats der 5 Sinne inkl. Unterkunft und Verpflegung wie im Angebot beschrieben.
5.2. Ich bin dazu berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.
5.3. Ich verpflichte mich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückerstattet. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen.
5.4. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bin ich nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transportleistungen zu ersetzen.
7.5. Ich behalte mir vor das Retreat der 5 Sinne aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Lehrpersonen, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Veranstaltung (Ausschreibung) nicht anders angegeben:
– Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen von mehr als 6 Tagen Dauer

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